Leistungen
Unser Portfolio im Überblick.
uniTTime - Ihr kompetenter Partner in Personalfragen
Personal für Ihr Unternehmen
Mit uniTTime steht Ihnen ein professioneller Partner zur Seite, der Ihnen das Tor zu qualifizierten Mitarbeitern öffnet.
uniTTime für Bewerber
Sie suchen eine neue Herausforderung? Alle Informationen für Bewerber finden Sie hier auf einen Blick zusammengefasst.
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Teilen Sie uns mit welcher Beruf Ihr Interesse weckt, wir ebnen Ihnen den Weg zu einer Anstellung bei erstklassigen Arbeitgebern.
Team
Unser kompetentes Team ist für Sie im Einsatz.
Mohamed Akchich
Geschäftsführung
Inna Weissheim
Leitung der Buchhaltung
Eduard Gert
Personal- und Vertriebsdisponent
Kevin Delleske
Personal- und Vertriebsdisponent
Erfolge
Das sind wir in Zahlen.
In 12 Jahren am Markt haben wir über 4.780 Jobs vermittelt und somit sowohl Unternehmen geholfen nachhaltig zu wachsen, als auch Privatpersonen zurück in ein Beschäftigungsfilm verholfen. Darauf sind wir stolz.
Die Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gesetzlich normiert und geregelt. Selbstredend haben wir unsere Strukturen an die Arbeitnehmerüberlassungsgesetzesreform von 2017 angepasst. Unser Service beinhaltet das fristgerechte Reagieren und Umsetzen von gesetzlichen Änderungen durch unsere Rechtsabteilung. Somit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
Kundenstimmen
Das sagen unsere zufriedenen Kunden.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Eine Anstellung in der Personalüberlassung hat viele Vorteile für Sie. Besonders hervorzuheben ist die hohe Flexibilität mit der Sie einen Arbeitgeber kennenlernen können, bevor es zur Übernahme kommt. Außerdem profitieren sie vom tariflich festgesetzten Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist die auszuleihende Arbeitskraft bei uns eingestellt und wird zeitlich begrenzt an einen unserer starken Kunden ausgeliehen. Bei der Personalvermittlung hingegen suchen wir im Auftrag unseres Kunden passende Arbeitskräfte für eine Festanstellung. Dieser Prozess ist für potentielle Kandidaten vollkommen kostenfrei.
Je nach Projektumfang kann die Einsatzdauer bei einer Arbeitnehmerüberlassung unterschiedlich lange dauern. Maximal erlaubt sind jedoch 18 Monate bei dem selben Unternehmen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vom 01.04.2017.
Der im AÜG festgehaltene Grundsatz des Equal Pay fordert bei einer durchgängigen Beschäftigung von 9 Monaten bei einem Kunden das Gleiche Gehalt für den Beschäftigten wie für einen Festangestellten.
Schauen Sie einfach in unseren Stellenangeboten nach einer passenden Stelle und folgen dort entsprechend den Anweisungen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit sich hier initiativ zu bewerben.